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Artist group: Freee (Sheffield / Great Britain)
Presented work: „Article 31” (2008)
Text by Marc Hutchinson [DE] [EN] [TR] [HR] [SI] [HU] [CZ]

Artikel 31

Vielleicht sind die ersten Fragen, die man sich bei jeder Liste stellen sollte, folgende: „Was ist da ausgelassen worden? Was fehlt?“ Doch Artikel 31 soll kein Versuch sein, die Lücken in der offiziellen Liste, d.h. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zu stopfen. Ganz im Gegenteil: Der zusätzliche Artikel ist einer, der nicht hineinpasst. Durch die scheinbare Erweiterung verschwinden ihre Leerstellen nicht, sondern, das was fehlt, rückt erst recht in den Mittelpunkt: nicht nur die Tatsache, dass auf der Erklärung etwas fehlt, sondern auch, dass dem, was die Erklärung anspricht, Grenzen gesetzt sind.

Der Text erscheint auf einem Foto. Und es ist nicht bloß ein Text sondern Bestandteil einer Situation. Die Worte der Artistnen sind auf Kapuzen gedruckt, die die Köpfe der Artistnen verhüllen. Die Artistnen stehen in einem ziemlich buchstäblichen Sinne hinter ihren Worten. Doch diese komplexe Situation ist auch Abbild der Schwierigkeiten, mit denen die Kunst in einer von Werbung und Marketing beherrschten Öffentlichkeit konfrontiert ist.

Oberflächlich betrachtet ist der Vorschlag ein bisschen unverschämt, legt er doch nahe, dass wir alle das Recht haben sollten, frei von Werbung zu sein. Und daraus folgt, dass wir alle das Recht haben sollten, an der Formung gesellschaftlicher Werte gleichberechtigt beteiligt zu sein. Verglichen mit den Formen von schwerwiegendem unmittelbarem Missbrauch eines Einzelnen und von Einschränkung persönlicher Freiheit, mögen die Demütigungen, die einem die Werbung zufügt, eher unbedeutend erscheinen. Die Schwierigkeiten, die man dabei hat, die Werbung per se für einen Verstoß gegen die Menschenrechte zu halten, zeigen das Ausmaß, in dem bestimmte Probleme in einer Gesellschaft heimisch geworden sind. Manche Fragestellungen werden durch Vorwegnahmen, die einer bestimmten Gesellschaft innewohnen, von vorherein undenkbar gemacht. Jeder Rechtsgedanke beruht auf Annahmen dahingehend, was ein Individuum ausmacht.

Auf einer praktischen Ebene ist der Artikel 31 absolut möglich: Er fordert eigentlich nur das Ende der Werbung und des Marketings und deren Ersatz durch eine offene kollektive Form der Erzeugung von Werten. Doch dies könnte nie passieren: Werbung und Marketing sind zentrale Elemente der kulturellen Logik des Kapitalismus. Die Werbung ist eines der Verfahren, mit denen das Kapital die Öffentlichkeit strukturiert. Die Abschaffung der Werbung würde den Kapitalismus als ganzen destabilisieren. Ein hohes Maß an persönlicher Freiheit ist nicht nur kompatibel mit dem Kapitalismus sondern eine unabdingbare Grundvoraussetzung für den freien Fluss des Kapitals. Was der Kapitalismus niemals zulassen kann, ist jegliche Sicht auf die Menschenrechte, die mit dem freien Fluss des Kapitals nicht kompatibel ist. Genau deswegen hebt sich der Artikel 31 ab: Er ist vielleicht unverschämt doch ist er auch todernst gemeint.

Mark Hutchinson, Artist


Artikel 31

1. Niemand darf Übergriffen durch geschäftemacherische Reklame, kommerzielles Sponsoring oder verkaufsfördernde Beeinflussung jeglicher Art ausgesetzt sein.


2. Jeder hat Anspruch auf den völlig gleichberechtigten Zugang und Anteil an der Herausbildung gemeinsamer Werte und kollektiver Handlungsfähigkeit. Er oder sie hat darauf Anspruch sich zu präsentieren, zu Wort zu kommen, zu sprechen und Gehör zu finden – als BürgerIn, DissidentIn, InformantIn, EnthüllerIn sowie in jeder anderen Erscheinungsform des Widerstands und Aktivismus.