Ausstellung

CLOSED FOR ANNUAL LEAVE!

Eröffnung: Donnerstag, 22.Jänner 2009
>> Fotos von der Ausstellung / Billboards

Beteiligte KünstlerInnen:
Damijan Kracina, Tanja Lažetić, Polonca Lovšin, Irena Pivka, Tadej Pogačar, Sašo Sedlaček, son:DA, Tina Smrekar, Miha Štrukelj, Tomaž Tomažin, Matej Andraž Vogrinčič

Curator: Alenka Gregorić
Co-curator: Tevž Logar

Eine Vielzahl von Gründen hat Einfluss auf den konzeptuellen Rahmen einer Ausstellung. Eine Ausstellung spiegel häufig die Neigungen und Vorlieben des Verfassers des Konzepts wider, sei das nun ein/e Künstler/in oder ein/e Kurator/in. Sie ist oft Ergebnis einer aktuellen Situation, oder gar des Wunsches mit den aktuellen Strömungen in der Kunst mit zu schwimmen, die ja ständig ihre Richtung ändern, und mit ihnen ergo die institutionellen Ausstellungsprogramme. Eine Ausstellung kann auch als Auslöser fungieren oder sie ist die Konsequenz einer Betrachtung unserer Gesellschaft und unserer Lebenswelt. Diese Ausstellung hat ihren Ursprung in der Teilnahme der Galerija Škuc am zweijährigen Projekt „Land of Human Rights“, dessen Konzept auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufbaut, auf die es durch das Prisma der Kunst Bezug nimmt. Diese Ausstellung ist auch logische Fortsetzung und Konklusion der Geschichte, die die Galerija Škuc voriges Jahr im Rahmen des Projekts „Land of Human Rights“ mit der Ausstellung Article 23 begonnen hat. Um gegenständliche Ansätze und die übliche Auswahl von Kunstwerken zu vermeiden, ist die die Ausstellung Closed for Annual Leave formal „ermüdend“ deklarativ. Ihr Schwerpunkt liegt auf den Besonderheiten der hiesigen Kunstszene und die Präsentation von für gewöhnlich mit Aktivismus kokettierenden künstlerischen Projekten zum Thema soll vermieden werden. Auf diese Weise ermöglicht sie keine unmittelbare Werkbetrachtung sondern lädt das Publikum zum Nachdenken ein.

Die Idee, oder das Konzept, der Ausstellung ist ziemlich simpel. Die mitwirkenden KünstlerInnen erhielten einen symbolischen Betrag, damit sie sich einen Tag bezahlten Urlaub nehmen konnten, während sich die MitarbeiterInnen der Galerie frei nahmen. Die Galerie wird über die gesamte Ausstellungsdauer zugesperrt sein, da das Konzept genau dem entspricht, was der Titel besagt: Closed for annual leave (Wegen jährlichem Betriebsurlaub geschlossen). Die Galerie wird drei Wochen lang geschlossen sein, und nicht nur für die Öffentlichkeit – die MitarbeiterInnen der Galerie werden nur das absolut Allernotwendigste machen und auf Urlaub fahren, oder zumindest die meiste Zeit zu Hause bleiben. Das Leitprinzip der Ausstellung lautet: „Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.“ Dieses Statement ist weder ein Hirngespinst noch eine an irgendeine Person oder Gesellschaftsgruppe gerichtete abfällige Bemerkung sondern der Artikel 24 aus der Allgemeinen Menschenrechtserklärung aus dem Jahre 1948. Heute kann man darüber nur noch bitter lächeln, da das absurderweise trotz seiner absolut positiven Absichten eher komisch oder tragikomisch erscheint, wenn man es auf das wirkliche Leben anwendet. Denn im Falle von „selbständigen KulturarbeiterInnen“ schießt das weit an der Realität vorbei (alle mitwirkenden KünstlerInnen haben den Status von selbständigen KulturarbeiterInnen inne). Das Ausstellungsprojekt ist weder Appell an die Behörden etwas zu ändern, noch Lamento über unser Schicksal oder ein Versuch Lösungsansätze für diese Situation zu präsentieren. Wir haben uns einfach freigenommen, um uns zu erholen. Und selbstverständlich machen wir uns damit keinesfalls vor, dass sich dadurch irgendetwas an der Realität ändert.

Closed for annual leave (Wegen jährlichem Betriebsurlaub geschlossen) ist eine Aussage, die uns aus der Ära des Sozialismus noch wohlvertraut ist aber im Zeitalter des Kapitalismus unvorstellbar geworden ist. Eine Galerie ist da keine Ausnahme. Da wir von öffentlichen Mitteln abhängig sind, um die wir Jahr für Jahr ansuchen müssen, sind wir KulturarbeiterInnen im NGO-Sektor gezwungen zu viel zu produzieren. Jedes Jahr können wir da leicht in eine Falle tappen, da (zu) wenige Ansuchen für gewöhnlich mit zu wenig Geld gleichzusetzen sind. Daher übersteigt der Produktionsumfang die Anzahl der MitarbeiterInnen der Institution, die in der Lage sind das Programm gut und unabhängig zu realisieren. In diesem Sinne dient Closed for annual leave als Rechtfertigung für die Freizeit oder den Urlaub der MitarbeiterInnen der Galerie – weil wir uns bezahlten Urlaub auf Kosten der Regierung nicht leisten könnten, da wir diese Ausgaben zulasten unserer Unterstützer nicht rechtfertigen könnten, da bezahlter Urlaub für selbständige KulturarbeiterInnen, Studierende und Arbeitslose nicht vorgesehen ist. Doch wir können KünstlerInnen einen freien Tag verschaffen. Wir wollten ihnen allen einen Tag bezahlten Urlaub verschaffen und der überwiesene Betrag wurde als Honorar für deren Teilnahme an einer Ausstellung ausgewiesen, die im Einklang mit den Richtlinien unserer Unterstützer stand. Es bleibt den jeweiligen Künstlern selbst überlassen, wie sie diesen Tag nutzen wollen. Sie können machen, was sie wollen, da wir sie um keinerlei Berichte ersuchen, etwas womit KulturarbeiterInnen als Empfänger öffentlicher Fördermittel ansonsten jede Menge Zeit verplempern. Schließlich ist die Škuc Gallery ja wegen ihres jährlichen Betriebsurlaubs geschlossen.

Ausstellungsdauer:
23.1.2009 - 8.2.2009
Adresse: Galerija Škuc, Stari trg 21, 1000 Ljubljana, Slovenia

Weiter Informationen unter: www.galerija.skuc-drustvo.si