Eröffnung: Donnerstag, 22.Jänner 2009
>> Fotos von der Ausstellung
/ Billboards
Beteiligte KünstlerInnen:
Damijan Kracina, Tanja Laetić, Polonca Lovšin, Irena
Pivka, Tadej Pogačar, Sašo Sedlaček, son:DA, Tina Smrekar, Miha
Štrukelj, Toma Tomain, Matej Andra Vogrinčič
Curator: Alenka Gregorić
Co-curator: Tev Logar
Eine Vielzahl von Gründen hat Einfluss auf den konzeptuellen Rahmen einer
Ausstellung. Eine Ausstellung spiegel häufig die Neigungen und Vorlieben
des Verfassers des Konzepts wider, sei das nun ein/e Künstler/in oder ein/e
Kurator/in. Sie ist oft Ergebnis einer aktuellen Situation, oder gar des Wunsches
mit den aktuellen Strömungen in der Kunst mit zu schwimmen, die ja ständig
ihre Richtung ändern, und mit ihnen ergo die institutionellen Ausstellungsprogramme.
Eine Ausstellung kann auch als Auslöser fungieren oder sie ist die Konsequenz
einer Betrachtung unserer Gesellschaft und unserer Lebenswelt. Diese Ausstellung
hat ihren Ursprung in der Teilnahme der Galerija Škuc am zweijährigen
Projekt „Land of Human Rights“, dessen Konzept auf der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte aufbaut, auf die es durch das Prisma der Kunst
Bezug nimmt. Diese Ausstellung ist auch logische Fortsetzung und Konklusion
der Geschichte, die die Galerija Škuc voriges Jahr im Rahmen des Projekts
„Land of Human Rights“ mit der Ausstellung Article 23 begonnen hat.
Um gegenständliche Ansätze und die übliche Auswahl von Kunstwerken
zu vermeiden, ist die die Ausstellung Closed for Annual Leave formal „ermüdend“
deklarativ. Ihr Schwerpunkt liegt auf den Besonderheiten der hiesigen Kunstszene
und die Präsentation von für gewöhnlich mit Aktivismus kokettierenden
künstlerischen Projekten zum Thema soll vermieden werden. Auf diese Weise
ermöglicht sie keine unmittelbare Werkbetrachtung sondern lädt das
Publikum zum Nachdenken ein.
Die Idee, oder das Konzept, der Ausstellung ist ziemlich simpel. Die mitwirkenden
KünstlerInnen erhielten einen symbolischen Betrag, damit sie sich einen
Tag bezahlten Urlaub nehmen konnten, während sich die MitarbeiterInnen
der Galerie frei nahmen. Die Galerie wird über die gesamte Ausstellungsdauer
zugesperrt sein, da das Konzept genau dem entspricht, was der Titel besagt:
Closed for annual leave (Wegen jährlichem Betriebsurlaub geschlossen).
Die Galerie wird drei Wochen lang geschlossen sein, und nicht nur für die
Öffentlichkeit – die MitarbeiterInnen der Galerie werden nur das
absolut Allernotwendigste machen und auf Urlaub fahren, oder zumindest die meiste
Zeit zu Hause bleiben. Das Leitprinzip der Ausstellung lautet: „Jeder
hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige
Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.“
Dieses Statement ist weder ein Hirngespinst noch eine an irgendeine Person oder
Gesellschaftsgruppe gerichtete abfällige Bemerkung sondern der Artikel
24 aus der Allgemeinen Menschenrechtserklärung aus dem Jahre 1948. Heute
kann man darüber nur noch bitter lächeln, da das absurderweise trotz
seiner absolut positiven Absichten eher komisch oder tragikomisch erscheint,
wenn man es auf das wirkliche Leben anwendet. Denn im Falle von „selbständigen
KulturarbeiterInnen“ schießt das weit an der Realität vorbei
(alle mitwirkenden KünstlerInnen haben den Status von selbständigen
KulturarbeiterInnen inne). Das Ausstellungsprojekt ist weder Appell an die Behörden
etwas zu ändern, noch Lamento über unser Schicksal oder ein Versuch
Lösungsansätze für diese Situation zu präsentieren. Wir
haben uns einfach freigenommen, um uns zu erholen. Und selbstverständlich
machen wir uns damit keinesfalls vor, dass sich dadurch irgendetwas an der Realität
ändert.
Closed for annual leave (Wegen jährlichem Betriebsurlaub geschlossen)
ist eine Aussage, die uns aus der Ära des Sozialismus noch wohlvertraut
ist aber im Zeitalter des Kapitalismus unvorstellbar geworden ist. Eine Galerie
ist da keine Ausnahme. Da wir von öffentlichen Mitteln abhängig sind,
um die wir Jahr für Jahr ansuchen müssen, sind wir KulturarbeiterInnen
im NGO-Sektor gezwungen zu viel zu produzieren. Jedes Jahr können wir da
leicht in eine Falle tappen, da (zu) wenige Ansuchen für gewöhnlich
mit zu wenig Geld gleichzusetzen sind. Daher übersteigt der Produktionsumfang
die Anzahl der MitarbeiterInnen der Institution, die in der Lage sind das Programm
gut und unabhängig zu realisieren. In diesem Sinne dient Closed for annual
leave als Rechtfertigung für die Freizeit oder den Urlaub der MitarbeiterInnen
der Galerie – weil wir uns bezahlten Urlaub auf Kosten der Regierung nicht
leisten könnten, da wir diese Ausgaben zulasten unserer Unterstützer
nicht rechtfertigen könnten, da bezahlter Urlaub für selbständige
KulturarbeiterInnen, Studierende und Arbeitslose nicht vorgesehen ist. Doch
wir können KünstlerInnen einen freien Tag verschaffen. Wir wollten
ihnen allen einen Tag bezahlten Urlaub verschaffen und der überwiesene
Betrag wurde als Honorar für deren Teilnahme an einer Ausstellung ausgewiesen,
die im Einklang mit den Richtlinien unserer Unterstützer stand. Es bleibt
den jeweiligen Künstlern selbst überlassen, wie sie diesen Tag nutzen
wollen. Sie können machen, was sie wollen, da wir sie um keinerlei Berichte
ersuchen, etwas womit KulturarbeiterInnen als Empfänger öffentlicher
Fördermittel ansonsten jede Menge Zeit verplempern. Schließlich ist
die Škuc Gallery ja wegen ihres jährlichen Betriebsurlaubs geschlossen.
Ausstellungsdauer: 23.1.2009 - 8.2.2009
Adresse: Galerija Škuc, Stari
trg 21, 1000 Ljubljana, Slovenia
Weiter Informationen unter: www.galerija.skuc-drustvo.si